Kopf GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(I) Nachfolgende Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(II) Die Schreinerei Kopf GmbH entwirft und produziert nach eigenem Entwurf individuelle Auftragsarbeiten aus Holz und sonstigen Materialien.
(III) Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Kopf GmbH. Die VOB/B kommen nicht zur Geltung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; sie haben keine Gültigkeit für die mit der Kopf GmbH getroffenen Vereinbarungen oder Verträge.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND NEBENABREDEN,VERTRAGSGEGENSTAND UND SCHRIFTFORM
(I) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Mangels ausdrücklich gegenteiliger Kennzeichnung sind sämtliche zu einem Angebot der Kopf GmbH gehörenden Liefer- und/oder Leistungsspezifikationen – Beschaffenheits- und Qualitätsbeschreibungen sowie Maß- und Gewichtsangaben – sowie etwa zugehörige Proben und Muster nur annähernd und nur im Rahmen branchenüblicher Toleranzen maßgebend. Sie sind freibleibend und gelten ausschließlich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Auftraggebers.
(II) Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags (“Bestellung“) durch die Kopf GmbH oder seinen bevollmächtigten Vertreter zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bei der Kopf GmbH stellt keine Auftragsbestätigung dar. Die Kopf GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
(III) Der Vertragsgegenstand und Lieferumfang ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag bzw. der von der Kopf GmbH bestätigten Bestellung des Auftraggebers.
(IV) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Kopf GmbH zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 VERGÜTUNG
(I) Die Höhe der geschuldeten Vergütung (“Kaufpreis“) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kaufpreis ist mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungszeitpunkt zur Zahlung fällig, bei Sonderanfertigungen jedoch nicht vor deren Abnahme durch den Auftraggeber. Kosten für Nebenleistungen (z.B. Montage), Versand, Verpackung oder sonstige verauslagte Kosten sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen und werden zusammen und gleichzeitig mit dem Kaufpreis abgerechnet und fällig.
(II) Sofern der Auftraggeber die Kopf GmbH mit dem Entwurf eines Konzeptes für ein Werk beauftragt, jedoch nach Fertigstellung und Lieferung des Konzeptes die Kopf GmbH nicht mit der Herstellung des Werkes gem. dem erstellten und gelieferten Konzept beauftragt, ist die Kopf GmbH berechtigt, dem Auftraggeber für den Entwurf des Konzepts eine stundenmäßige Vergütung auf Basis eines Stundensatzes von 60,– EUR pro angefangener Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Diese Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig.
§ 4 AUFRECHNUNG, ABTRETUNGSVERBOT
(I) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Kopf GmbH anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(II) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine ihm gegen die Kopf GmbH zustehenden Forderungen und Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Kopf GmbH an Dritte abzutreten oder sonst zu übertragen.
§ 5 VERTRAGSGEGENSTAND, EIGENTUMSVORBEHALT
(I) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Kopf GmbH.
(II) Die Kopf GmbH behält sich bei Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung einer Gesamtlieferung das Eigentum am Liefergut – auch an Teillieferungen – vor.
(III) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Kopf GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 6 ERFÜLLUNG, LIEFERTERMINE; AUSSETZUNG VON VERTRAGSPFLICHTEN
(I) Liefertermine werden von der Kopf GmbH grundsätzlich unverbindlich angegeben. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen und -fristen bedarf der schriftlichen, ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Nachträgliche schriftliche Vertragsänderungen erfordern gleichzeitig die Vereinbarung neuer Liefertermine oder Lieferfristen in Textform.
(II) Die Kopf GmbH hat ihre Leistung je nach Vereinbarung durch Bereitstellung des fertigen Werkes zur Abholung bei der Kopf GmbH, oder, sofern ausdrücklich und in Textform mit dem Auftraggeber vereinbart, durch Lieferung des Werkes an die vom Auftraggeber in der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung oder der Bestellung angegebenen Adresse an dem ggf. mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin erfüllt. Der Auftraggeber ist von der erfolgten Bereitstellung bzw. der bevorstehenden Lieferung rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Versäumt der Auftraggeber die Abholung des von der Kopf GmbH bereitgestellten Werkes innerhalb der vereinbarten Frist, so gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. Ist die Lieferung des Werkes vereinbart, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, wenn er trotz eines vereinbarten festen Liefertermins bei Lieferung an der angegebenen Adresse weder persönlich noch durch einen Dritten vertreten anwesend ist, um die Lieferung entgegen zu nehmen. Haben die Parteien vereinbart, dass die Lieferung und Montage in Abwesenheit des Auftraggebers erfolgt, so erfolgt die Annahme des Werkes durch den Monteur.
(III) Wird die von der Kopf GmbH geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Kopf GmbH oder eines ihrer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Die Kopf GmbH wird dem Auftraggeber die Umstände der genannten Art unverzüglich mitteilen. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
(IV) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt in jedem Falle die rechtzeitige Beibringung sämtlicher vom Auftraggeber zu beschaffender Unterlagen sowie Genehmigungen, Freigaben usw., sowie den rechtzeitigen Zahlungseingang bezüglich bereits vertraglich vereinbarter Anzahlungen voraus. Im Falle nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Voraussetzungen, sind die Fristen entsprechend angemessen zu verlängern. Dies gilt nicht, wenn die Kopf GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
(V) Führen Ereignisse oder Umstände der in diesem Absatz III bezeichneten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Einstands- oder Beschaffungskosten von der Kopf GmbH, so kann diese unter Nachweis der Erhöhung vom Auftraggeber auch im Falle der Festpreisvereinbarung eine angemessene Preiserhöhung verlangen, soweit die von der Kopf GmbH angegebenen Liefer- oder Leistungsfristen mehr als vier Monate betragen. Stimmt der Auftraggeber einer solchen Preiserhöhung nicht binnen einer ihm von der Kopf GmbH zu setzenden angemessenen Erklärungsfrist zu, ist dieser hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zum Rücktritt berechtigt.
§ 7 GEFAHRÜBERGANG UND ABNAHME
(I) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes geht mit dessen Abnahme auf den Auftraggeber über. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(II) Versendet die Kopf GmbH das Werk auf Verlangen des Auftraggebers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Übergabe des Werkes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die Kopf GmbH der Versendung zeitlich nachgelagerte Leistungen übernommen hat. Die Auswahl des Transporteurs, des Transportmittels und des Transportweges erfolgt durch die Kopf GmbH mit eigenüblicher Sorgfalt, sofern nicht der Auftraggeber hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. Die Versandart wählt die Kopf GmbH nach billigem Ermessen ohne Verpflichtung zur Auswahl der/s schnellsten oder billigsten Versandart/- weges.
(III) Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
(IV) Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein. Eine solche Aufforderung kann insbesondere in der Übersendung der Schlussrechnung liegen. Die Ingebrauchnahme oder Bezahlung der Rechnung durch den Auftraggeber gilt als stillschweigende Abnahme.
§ 8 MÄNGEL
(I) Soweit die Kopf GmbH in ihren Produktunterlagen, ihren Angeboten oder in ihrer Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes tätigt, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(II) Die Angaben über Maße, Eigenschaften und Verwendungszwecke der Produkte dienen lediglich ihrer Beschreibung und enthalten keine Beschaffenheitsvereinbarungen, zugesicherte Eigenschaften oder sonstige Garantien. Sie gelten als Näherungswerte.
(III) Insbesondere ist zu beachten, dass beim Werkstoff Holz Abweichungen der Farbtöne und der Maserung nach der Natur des Werkstoffes nicht ausgeschlossen sind. Diese Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Holz ist ein Naturprodukt: Verfärbungen aufgrund von UV-Strahlung sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Oberflächen sind grundsätzlich nicht reklamierbar, sofern keine Beschädigungen wie beispielsweise Kratzer oder Dellen vorhanden sind. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, sind keine Sachmängel, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Oberflächen und Ähnliches) liegen und üblich sind. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Gewährleistungsanspruch.
(IV) Eine Haftung für Mängel an Werken, die auf Vorgabe des Auftraggebers angefertigt wurden, ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf Skizzen, Plänen, Maßen oder sonstigen Anweisungen des Auftraggebers beruht.
§ 9 HAFTUNG
(I) Gegenüber dem Auftraggeber haftet die Kopf GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit entstandene Schäden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Hierfür ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare und typischerweise entstehende Schäden begrenzt. Ferner gilt die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung nach Produkthaftungsgesetz. Für Rohstoffe und Produkte durch Zulieferer übernimmt die Kopf GmbH keine Gewähr. Allerdings tritt die Kopf GmbH ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber ab.
(II) In diesem Zusammenhang weist die Kopf GmbH ausdrücklich darauf hin, dass Naturprodukte (Holz, Naturstein etc.) natürliche Qualitätsunterschiede bzw. optische und sonstige Unregelmäßigkeiten aufweisen, die dem jeweiligen Naturprodukt eigen sind, und für die daher keine Haftung übernommen wird. Silikon- und Acrylfugen sind ebenfalls aus der Gewährleistung ausgenommen.
§ 10 TECHNISCHE HINWEISE
(I) Alle produktspezifischen Datenblätter der verarbeitenden Materialien sind beim Hersteller zu bekommen und zu beachten. Eine ausführliche Produktbezeichnung kann jederzeit bei der Kopf GmbH angefordert werden.
(II) Für Oberflächenbehandlungen gilt, dass Ausdünstungen und Geruchsentwicklungen in den zuverlässigen Grenzwerten auftreten können. Farbvorgaben und Glanzgrade können aufgrund des handwerklichen Herstellungsprozesses geringfügige Unterschiede bzw. Abweichungen aufweisen.
§ 11 Eigentums– und Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Kopf GmbH ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung der Kopf GmbH weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück-zugeben.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden von der Kopf GmbH zwecks Erfüllung der vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Kopf GmbH sichert zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei der Kopf GmbH Auskunft darüber zu verlangen, welche der betreffenden Daten gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von der Kopf GmbH die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Ferner steht den Kunden ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu, wenn ein der Verwender gegen Art. 6 Abs. 1 lit. e, f DSGVO verstößt und bei Kunden eine besondere Situation vorliegt oder sich der Widerspruch gegen Drittwerbung richtet. Kunden steht ein Widerrufsrecht Ihrer erteilten Einwilligung der Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft zu. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
§ 13 GERICHTSSTAND, SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(I) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Bestimmung der übrigen Vereinbarungen zwischen der Kopf GmbH und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke haben die Parteien die Lücke mit einer Bestimmung auszufüllen, die die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie dies zu diesem Zeitpunkt bedacht hätten.
(II) Sämtliche zwischen der Kopf GmbH und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen, einschließlich etwaiger Nebenabreden, Zusicherungen sowie nachträglicher Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen erlangen erst durch beiderseitige schriftliche Bestätigung in Textform ihre Gültigkeit.
(III) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen u.a.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(I) Nachfolgende Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Sie gelten ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber als anerkannter Vertragsbestandteil. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Bestellers (nachstehend: Auftraggeber), denen ausdrücklich widersprochen wird. Die VOB/B kommen nicht zur Geltung.
(II) Die Schreinerei Kopf GmbH entwirft und produziert nach eigenem Entwurf individuelle Auftragsarbeiten aus Holz und sonstigen Materialien für seine Auftraggeber.
(III) Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) erfolgen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM
(I) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Mangels ausdrücklich gegenteiliger Kennzeichnung sind sämtliche zu einem Angebot der Kopf GmbH gehörenden Liefer- und/oder Leistungsspezifikationen – Beschaffenheits- und Qualitätsbeschreibungen sowie Maß- und Gewichtsangaben – sowie etwa zugehörige Proben und Muster nur annähernd und nur im Rahmen branchenüblicher Toleranzen maßgebend. Sie sind freibleibend und gelten ausschließlich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Auftraggebers.
(II) Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags (“Bestellung“) durch die Kopf GmbH oder seinen bevollmächtigten Vertreter zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bei der Kopf GmbH stellt keine Auftragsbestätigung dar. Die Kopf GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
(III) Der Vertragsgegenstand und Lieferumfang ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag bzw. der von der Kopf GmbH bestätigten Bestellung des Auftraggebers.
(IV) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Kopf GmbH zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(V) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und der Kopf GmbH rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Kopf GmbH hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.
§ 3 VERGÜTUNG
(I) Die Höhe der geschuldeten Vergütung (“Kaufpreis“) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kaufpreis ist mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungszeitpunkt zur Zahlung fällig, bei Sonderanfertigungen jedoch nicht vor deren Abnahme durch den Auftraggeber. Kosten für Nebenleistungen (z.B. Montage), Versand, Verpackung oder sonstige verauslagte Kosten sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen und werden zusammen und gleichzeitig mit dem Kaufpreis abgerechnet und fällig. Da es sich bei den von der Kopf GmbH angebotenen Leistungen um Sonderanfertigungen handelt, hat der Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen bei Bestellung 8 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung 40 % der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. Die Kopf GmbH hält sich die Vereinbarung von Abschlagszahlungen vor.
(II) Sofern der Auftraggeber die Kopf GmbH mit dem Entwurf eines Konzeptes für ein Werk beauftragt, jedoch nach Fertigstellung und Lieferung des Konzeptes die Kopf GmbH nicht mit der Herstellung des Werkes gem. dem erstellten und gelieferten Konzept beauftragt, ist die Kopf GmbH berechtigt, dem Auftraggeber für den Entwurf des Konzepts eine stundenmäßige Vergütung auf Basis eines Stundensatzes von 60,– EUR pro angefangener Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Diese Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig.
(III) Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB gilt mit der Maßgabe, dass die Schlussrechnung als prüffähig gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit erhebt. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an die Kopf GmbH zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift des geschuldeten Betrages ohne Abzug auf dem von der Kopf GmbH in der Rechnung angegebenen Bankkonto maßgeblich. Nach Ablauf der 14-TagesFrist befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Die Kopf GmbH ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden auf Nachweis geltend zu machen. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers behält sich die Kopf GmbH vor, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten vertraglichen Leistungen zurückzubehalten oder zu verweigern.
§ 4 AUFRECHNUNG, ABTRETUNGSVERBOT
(I) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Kopf GmbH anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(II) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine ihm gegen die Kopf GmbH zustehenden Forderungen und Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Kopf GmbH an Dritte abzutreten oder sonst zu übertragen.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
(I) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung im Eigentum der Kopf GmbH.
(II) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Kopf GmbH Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
(III) Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an die Kopf GmbH abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an die Kopf GmbH ab.
(IV) Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Kopf GmbH ab. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes hinsichtlich der Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber ist unzulässig.
(V) Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Kopf GmbH ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht der Kopf GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
§ 6 ERFÜLLUNG, LIEFERTERMINE; AUSSETZUNG VON VERTRAGSPFLICHTEN
(I) Liefertermine werden von der Kopf GmbH grundsätzlich unverbindlich angegeben. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen und -fristen bedarf der schriftlichen, ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Nachträgliche schriftliche Vertragsänderungen erfordern gleichzeitig die Vereinbarung neuer Liefertermine oder Lieferfristen in Textform.
(II) Die Kopf GmbH hat ihre Leistung je nach Vereinbarung durch Bereitstellung des fertigen Werkes zur Abholung bei der Kopf GmbH, oder, sofern ausdrücklich und in Schriftform Textform mit dem Auftraggeber vereinbart, durch Lieferung des Werkes an die vom Auftraggeber in der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung oder der Bestellung angegebenen Adresse an dem ggf. mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin erfüllt. Der Auftraggeber ist von der erfolgten Bereitstellung bzw. der bevorstehenden Lieferung rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Versäumt der Auftraggeber die Abholung des von der Kopf GmbH bereitgestellten Werkes innerhalb der vereinbarten Frist, so gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. Ist die Lieferung des Werkes vereinbart, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, wenn er trotz eines vereinbarten festen Liefertermins bei Lieferung an der angegebenen Adresse weder persönlich anwesend noch durch einen Dritten vertreten anwesend ist, um die Lieferung entgegen zu nehmen. Haben die Parteien vereinbart, dass die Lieferung und Montage in Abwesenheit des Auftraggebers erfolgt, so erfolgt die Annahme des Werkes durch den Projektleiter.
(III) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, welche nicht von der Kopf GmbH zu vertreten sind, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Kopf GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich bzw. steht der Kopf GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht aufgrund persönlicher oder praktischer Unzumutbarkeit zu, so wird die Kopf GmbH von der Verpflichtung frei, das Werk zu erstellen bzw. er wird von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit oder wird die Kopf GmbH von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Leistung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Kopf GmbH nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
(IV) Verlängert sich die Laufzeit oder wird die Kopf GmbH nach Absatz III von der Leistungspflicht frei, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Kopf GmbH nur berufen, wenn der Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wurde.
(V) Die Kopf GmbH ist berechtigt, Aufträge durch Teilausführungen abzuwickeln, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Diese können gesondert abgerechnet werden.
(VI) Liefer- und Leistungsverzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, lassen vereinbarte Zahlungsverpflichtungen und Zahlungsfristen unberührt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Kopf GmbH berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber endgültig die Abnahme der Ware aus Gründen, die die Kopf GmbH nicht zu vertreten hat, beträgt der Schadensersatzanspruch mindestens 15% des Nettovertragspreises, ohne dass die Kopf GmbH zum Nachweis des Schadens verpflichtet ist; dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass der Kopf GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(VII) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt in jedem Falle die rechtzeitige Beibringung sämtlicher vom Auftraggeber zu beschaffender Unterlagen sowie Genehmigungen, Freigaben usw. sowie den rechtzeitigen Zahlungseingang bezüglich bereits vertraglich vereinbarter Anzahlungen voraus. Im Falle nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Voraussetzungen, sind die Fristen entsprechend angemessen zu verlängern. Dies gilt nicht, wenn die Kopf GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Bei Nichteinhaltung von Fristen und Terminen aus anderen Gründen als höherer Gewalt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Kopf GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen; diese hat 3 Wochen nicht zu unterschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Auftraggeber hat an der bereits gelieferten Teillieferung kein Interesse.
(VIII) Führen Ereignisse oder Umstände der in diesem Absatz III und VII bezeichneten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Einstands- oder Beschaffungskosten von der Kopf GmbH, so kann diese unter Nachweis der Erhöhung vom Auftraggeber auch im Falle der Festpreisvereinbarung eine angemessene Preiserhöhung verlangen. Stimmt der Auftraggeber einer solchen Preiserhöhung nicht binnen einer ihm von der Kopf GmbH zu setzenden angemessenen Erklärungsfrist zu, ist dieser hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zum Rücktritt berechtigt.
(IX) Kann die Kopf GmbH aufgrund von in diesem Absatz III und VII bezeichneten Ereignissen oder Umständen ihrer Liefer- oder Leistungsverpflichtung binnen einer ihr vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Frist endgültig nicht nachkommen, so ist der Auftraggeber hinsichtlich des nicht erfüllten Teils des Vertrages unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt. Unter im Übrigen gleichen Voraussetzungen steht der Kopf GmbH ein solches Rücktrittsrecht zu, falls ihre Bemühungen um eine Wiederherstellung der Liefer- oder Leistungsbereitschaft, zu denen sie verpflichtet bleibt, binnen 6 Monaten nach Eintritt des Hindernisses erfolglos geblieben sind.
§ 7 GEFAHRÜBERGANG UND ABNAHME
(I) Die Gefahr geht mit Inbetriebnahme des Werks durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Abnahme des Werks auf den Auftraggeber über. Verlangt die Kopf GmbH nach Fertigstellung des Werkes ausdrücklich seine Abnahme, so hat diese binnen 12 Werktagen zu erfolgen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Inbetriebnahme des Werks oder Bezahlung der Rechnung als abgenommen. Vorgenannte Regelungen gelten auch für Teilabnahmen. Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verweigert oder verzögert werden.
(II) Wenn die Abnahme der Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr des Untergangs für die Zeit der Verzögerung auf den Auftraggeber über.
(III) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Werkes – auch bei Teillieferungen – spätestens mit dessen Übergabe an den Auftraggeber, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
(IV) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Werkes aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist die Kopf GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(V) Versendet die Kopf GmbH das Werk auf Verlangen des Auftraggebers nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Übergabe des Werkes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die Kopf GmbH der Versendung zeitlich nachgelagerte Leistungen übernommen hat. Die Auswahl des Transporteurs, des Transportmittels und des Transportweges erfolgt durch die Kopf GmbH mit eigenüblicher Sorgfalt, sofern nicht der Auftraggeber hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. Die Versandart wählt die Kopf GmbH nach billigem Ermessen ohne Verpflichtung zur Auswahl der/s schnellsten oder billigsten Versandart/- weges.
§ 8 MÄNGEL
(I) Soweit die Kopf GmbH in ihren Produktunterlagen, ihren Angeboten oder in ihrer Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(II) Die Angaben über Maße, Eigenschaften und Verwendungszwecke der Produkte dienen lediglich ihrer Beschreibung und enthalten keine Beschaffenheitsvereinbarungen, zugesicherte Eigenschaften oder sonstige Garantien. Sie gelten als Näherungswerte.
(III) Insbesondere ist zu beachten, dass beim Werkstoff Holz Abweichungen der Farbtöne und der Maserung nach der Natur des Werkstoffes nicht ausgeschlossen sind. Diese Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Holz ist ein Naturprodukt: Verfärbungen aufgrund von UV-Strahlung sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Oberflächen sind grundsätzlich nicht reklamierbar, sofern keine Beschädigungen wie beispielsweise Kratzer oder Dellen vorhanden sind. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, sind keine Sachmängel, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Oberflächen und Ähnliches) liegen und üblich sind. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Gewährleistungsanspruch.
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
(I) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit dieser offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Abnahme des auftragsgegenständlichen Werkes in Textform rügt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung bzw. die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
(II) Unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ist der Auftraggeber berechtigt, wegen insgesamt oder teilweise mangelhafter Lieferungen oder Leistungen im Umfange der Mangelhaftigkeit Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder – nach Wahl von der Kopf GmbH – in der der Ersatzlieferung bzw. -leistung zu verlangen, Ersatzlieferung jedoch nur Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Liefergutes; das Recht des Auftraggebers, bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist ferner ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, zu vertreten hat oder wenn der von der Kopf GmbH nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
(III) Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
(IV) Mängelansprüche des Auftraggebers für Bauleistungen verjähren in 5 Jahren. Weitere Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Abnahme des auftragsgegenständlichen Werkes. Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
(V) Gegenüber dem Auftraggeber haftet die Kopf GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit entstandene Schäden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Hierfür ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare und typischerweise entstehende Schäden begrenzt. Ferner gilt die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung nach Produkthaftungsgesetz. Für Rohstoffe und Produkte durch Zulieferer übernimmt die Kopf GmbH keine Gewähr. Allerdings tritt die Kopf GmbH ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber ab.
(VI) In diesem Zusammenhang weist die Kopf GmbH ausdrücklich darauf hin, dass Naturprodukte (Holz, Naturstein etc.) natürliche Qualitätsunterschiede bzw. optische und sonstige Unregelmäßigkeiten aufweisen, die dem jeweiligen Naturprodukt eigen sind, und für die daher keine Haftung übernommen wird. Silikon- und Acrylfugen sind ebenfalls aus der Gewährleistung ausgenommen
§ 10 TECHNISCHE HINWEISE
(I) Alle produktspezifischen Datenblätter der verarbeitenden Materialien sind beim Hersteller zu bekommen und zu beachten. Eine ausführliche Produktbezeichnung kann jederzeit bei der Kopf GmbH angefordert werden.
(II) Für Oberflächenbehandlungen gilt, dass Ausdünstungen und Geruchsentwicklungen in den zuverlässigen Grenzwerten auftreten können. Farbvorgaben und Glanzgrade können aufgrund des handwerklichen Herstellungsprozesses geringfügige Unterschiede bzw. Abweichungen aufweisen.
§ 11 Eigentums– und Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Kopf GmbH ihre Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung der Kopf GmbH weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden von der Kopf GmbH zwecks Erfüllung der vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Kopf GmbH sichert zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei der Kopf GmbH Auskunft darüber zu verlangen, welche der betreffenden Daten gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von der Kopf GmbH die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Ferner steht den Kunden ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu, wenn ein der Verwender gegen Art. 6 Abs. 1 lit. e, f DSGVO verstößt und bei Kunden eine besondere Situation vorliegt oder sich der Widerspruch gegen Drittwerbung richtet. Kunden steht ein Widerrufsrecht Ihrer erteilten Einwilligung der Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft zu. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
§ 13 GERICHTSSTAND, SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(I) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Bestimmung der übrigen Vereinbarungen zwischen der Kopf GmbH und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke haben die Parteien die Lücke mit einer Bestimmung auszufüllen, die die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie dies zu diesem Zeitpunkt bedacht hätten.
(II) Sämtliche zwischen der Kopf GmbH und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen, einschließlich etwaiger Nebenabreden, Zusicherungen sowie nachträglicher Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen erlangen erst durch beiderseitige schriftliche Bestätigung in Textform ihre Gültigkeit.
(III) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts